Pflegekosten und Anmeldung

 

Bei Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegekasse beträgt der Bewohneranteil je nach Pflegegrad monatlich:

 

 

 Pflegegrad 1 :        2379,78 € Eigenleistung / mtl.

 

 

 

Pflegegrad 2 - 5 :    1956,47 € Eigenleistung / mtl. ( 15% 43b * 1 - 12 Monat )

  Pflegegrad 2 - 5 :    1822,28 € Eigenleistung / mtl. ( 30% 43b * 13 - 24 Monat )

  Pflegegrad 2 - 5 :    1650,33 € Eigenleistung / mtl. ( 50% 43b * 25 - 36 Monat )

  Pflegegrad 2 - 5 :    1431,70 € Eigenleistung / mtl. ( 75% 43b * ab dem 37 Monat )

 

 

 

 

 

 

 

Für den Fall, dass Ihre monatlichen Einkünfte nicht ausreichen, sind wir gerne behilflich, die erforderlichen Anträge auf Pflegewohngeld, Hilfe zum Leben und Investitionskostenzuschüsse gemeinsam zu beantragen. 

Das Pflegewohngeld ist keine Leistung der Sozialhilfe. Es handelt sich vielmehr um eine Leistung nach dem Landespflegegesetz zur Finanzierung des Investitionskostenanteiles. Der Antrag auf Pflegewohngeld muss durch die Pflegeeinrichtung bei den zuständigen Ämtern gestellt werden. 

Pflegewohngeld erhält ein Heimbewohner jedoch nur, wenn eine der oben dargestellten Pflegestufen anerkannt worden ist. Das Pflegewohngeld wird direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt. Dadurch verringert sich der vom Pflegebedürftigen aufzubringende Anteil an den Heimkosten. 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.